Privacy Information We use cookies to show external content, personalize your experience, to be able to offer functions for social media and to analyze access to our website. By doing so, some of the data about your use of our website may be shared with our external partners. Our partners may combine this information with other data that you have provided to them or that they have collected as part of your use of the services. |
Der Toursupport des Österreichischen Musikfonds fördert Inlands- und Auslands-Tourneen von Künstlern und Bands.
Die eingereichte Tournee darf ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die geförderte Tournee darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlsosen sein und dürfen zu diesem Zeitpunkt maximal 1/3 der Konzerte bereits stattgefunden haben.
Für den Toursupport ist eine vorangegangene Produktionsförderung durch den ÖMF Fördervoraussetzung. Förderbar sind Konzerte einer Tour, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten stattfinden. Inlandstourneen/-konzerte müssen binnen 12 Monaten nach Veröffentlichung der geförderten Produktion beginnen. Auslandstourneen/-konzerte müssen innerhalb von 36 Monaten nach Veröffentlichung beginnen. Insbesondere bei Auslandskonzerten, die mehr als 12 Monate nach VÖ stattfinden, ist von den Einreichenden darzustellen, inwiefern neue Zielmärkte eröffnet werden und Nachhaltigkeitserwartungen bestehen. Unabhängig davon muss die eingereichte Tournee in direktem Zusammenhang mit der vom Öst.Musikfonds geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
Im Rahmen einer förderbaren Tournee müssen zumindest stattfinden:
- bei einer reinen Österreichtournee: zumindest 3 Konzerte in 3 unterschiedlichen Bundesländern
- bei einer reinen Auslandstournee: zumindest 3 Konzerte, die nicht in derselben Stadt stattfinden.
- bei Tourneen im In- und Ausland: zumindest drei Konzerte; die in unterschiedlichen Bundesländern oder im Ausland (nicht in derselben Stadt) stattfinden.
Bezuschusst werden Auftrittshonorare für die auftretenden Musikerinnen und Musiker - als Richtwert gelten € 300 pro Person und Auftritt - sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet.
Die maximale Förderhöhe beträgt:
- € 2.000 pro Konzert für Inlandskonzerte
- € 3.000 pro Konzert für Auslandskonzerte
- € 10.000 Gesamtsumme pro Inlandstournee
- € 20.000 Gesamtsumme bei reiner Auslandstournee
- € 20.000 Gesamtsumme bei gemischter Tournee aus In- und Auslandskonzerten (davon max. € 10.000 für Inland)
In Sinne eines möglichst umweltschonenden Tourings kann der Öst.Musikfonds einen Bonus in Höhe von 10% der zugesprochenen Förderung für Tourneen ausschütten, die sich durch einen besonderen Nachhaltigkeitsgedanken auszeichnen.
Einreichen kann jede natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in Österreich sowie jedes Unternehmen/Verein mit Sitz in Österreich, sofern sie/es für die eingereichte Tournee hauptverantwortlich ist.
Bitte beachten Sie auch den Menüpunkt Hinweise mit ergänzenden Informationen zur Einreichung sowie die Förderrichtlinien Toursupport [pdf]