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Im Zuge der Förderabrechnung können auch von der antragstellenden Partei persönlich erbrachte musikalische Leistungen und booking-Leistungen geltend gemacht werden. Da Rechnungen an sich selbst steuerrechtlich nicht möglich sind, erfolgt der Nachweis dieser Eigenleistungen über ein Eigenleistungsformular.
Pressefotos des Österreichischen Musikfonds können in Zusammenhang mit einer Berichterstattung über den Fonds honorarfrei - sofern angegeben unter Nennung des Fotografen - veröffentlicht werden. Belegexemplare sind erbeten an: Österreichischer Musikfonds, Postfach 37, 1230 Wien, Österreich. Derzeit stehen keine aktuellen Fotos zum Download bereit. Fotoanfragen richten Sie bitte an office@musikfonds.at.